Es ist kein Anzeichen von seelischer Gesundheit, an eine zutiefst gestörte Gesellschaft angepasst zu sein. (Jiddu Krishnamurti)
Nachhaltigkeit
Wird es noch gelingen einen globalen ökosozialen Kollaps zu verhindern? In früheren Zeiten wäre eine Erderwärmung um 2 oder 3 Grad kaum dramatisch gewesen. Es hätte Wanderungsbewegungen gegeben und unsere Vorfahren hätten sich neue Lebensräume erschlossen. Heute leben wir aber in einer Welt am Limit mit deutlich schlechterer Toleranz gegenüber sich verschiebenden Klimazonen und steigenden Meeresspiegeln. Das Thema selbst fordert und überfordert unsere Komplexitätstoleranz. Ich habe bisher keinen Beitrag gefunden, der wenigstens versuchen würde, dem Problem in seiner Gesamtheit gerecht zu werden.
Mit unseren bestehenden Systemen ist eine nachhaltige Wirtschaft nicht möglich. Um die Wirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit umzubauen, bräuchte man mindestens ein Steuersystem, dass die realen Kosten der Belastung ökosozialer Resourcen einpreist. Mit einem solchen Realpreis-Steuersystem sollte zwar eine Abkopplung des Wirtschaftswachstum von der Belastung ökosozialer Resourcen zumindest teilweise möglich sein, aber ein Wechsel zu einem solchen System könnte durchaus eine vorübergehende Halbierung der Wirtschaftsleistung zur Folge haben, da viele bestehende Geschäftsmodelle nicht mehr wirtschaftlich fortführbar wären. Insgesamt könnte ein großer Teil der Bullshit Jobs und des Bullshit-Konsums schlicht entfallen. Aber nur eine Reform des Steuersystem würde nicht genügen, da dieses enger mit den anderen Systemen verbunden ist, als auf den ersten Blick sichtbar ist. Zugespitzt könnte man sagen: Die Menschheit ist gerade dabei sich mit antiquierten und letztlich immer noch autoritären Systemen in eine ökosoziale Katastrophe zu mobben. Daraus folgt aus meiner Sicht, dass eine zukunftsfähige Gesellschaft mit einer nachhaltigen Wirtschaft gleichzeitig eine durchgängig gewaltpräventive Gesellschaft sein muss, und damit eine die endlich anfangen muss, systematisch extrinsische Motivationen durch intrinsische zu ersetzen. Die Gewalt gegen die Natur und die Umwelt hat Gründe. Aktuell mehren und verschärfen sich Diskurse, politisches Handeln in Richtung einer (Öko)diktatur zu verändern, was mit einer Zunahme extrinsischer Motivationen in vielen Bereichen einhergeht. Mit meinem 10-Punkte-Plan möchte ich Vorgeschläge machen diese Entwicklungen umzukehren. Dafür ist es wichtig zu verstehen, dass es vielfältige enge Zusammenhänge gibt zwischen extrinsischen Motivationen und gewalttätigen Abwertungen, zwischen staatlichen Gewaltausübungen und privaten und zwischen großen Wohlstandsungleichgewichten und maximierten extrinsischen Motivationen. Beispiele dafür finden sich im Bildungssystem durch die Bologna-Reformen, in der Freizeit durch social media und insgesamt in der Gesellschaft durch eine zunehmende Ökonomisierung oder Juristifizierung vieler Lebensbereiche. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gab es in weiten Teilen der Gesellschaften ein ausgeprägtes Bewusstsein darüber, dass ein bedeutender Grund für die Kriegsbegeisterung vor dem Ersten Weltkrieg in dem extremen Wohlstandsungleichgewicht begründet war. Krieg und Naturkatastrophen waren bis zu diesem Zeitpunkt historisch betrachtet die einzigen bekannten Gleichmacher. Wir müssen unsere Anreizsysteme verbessern, um die Menschen zu besseren Entscheidungen zu motivieren, anstelle immer mehr Gesetze, Verordnungen und Kontrollen zu erlassen, und das Heer gut ausgebildeter Verwalter, Kontrolleure und Berater ins unermessliche wachseln zu lassen. In der Konsequenz wende ich mich sowohl gegen rechtskonservative law and order Politik als auch gegen linken Staatspaternalismus, für konsequent ökologisch und sozial ausgerichtete Anreizsysteme verbunden mit einer möglichst gerechten Wohlstandsumverteilung.
10-Punkte-Plan für eine zukunftsfähige Gesellschaft
fundamentale Verwaltungs- und Rechtsreform:
1. Strafbarkeit von Mobbing
1.1. Einführung eines allgemeinen Anspruchs auf niederschwelligen persönlichen Beistand
1.1.1. Verpflichtende Instanz für Konfliktschlichtungen in allen Organisationen
1.1.1.1. sie muss nicht innerhalb der Organisationen liegen
1.1.1.2. bei Bedarf, enge Kooperation mit der Polizei
1.2. Abschaffung aller Straftatbestände, die lediglich eine spezielle Art des Mobbings sind
2. erweitertes Sklavereiverbot (Verbot des Handels mit personenbezogenen Daten)
2.1. Wiederabschaffung des generellen Datenschutzes
3. erweitertes Kartellrecht (Ausweitung auf Datenmärkte)
4. Digitalisierung und Teilprivatisierung der Verwaltung (beraterfrei)
4.1. Firmen müssen gemeinnützig oder Stiftungen sein
4.2. Abbau des bestehenden preußisch-autoritären Verwaltungsrechts
4.2.1. wenn nötig, Einrichtung von runden Tischen als Übergangslösung
4.3. Abschaffung des Beamtenstatus
5. Schaffung einer politisch unabhängigen Antibürokratiebehörde zur Staatsüberwachung
5.1. stufenweise Abschaffung der Geheimdienste
5.1.1. letzte Stufe, wenn alle Staaten derartige Antibürokratiebehörden haben
5.2. Verschärfung der Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive
5.2.1. obligatorische Trennung von Amt und Mandat
5.2.2. Reform der Judikative
5.2.2.1. stärkere gesellschaftliche Integration der Jurisdiktion
5.2.2.2. Abbau juristokratischer Fehlentwicklungen
5.3. Überwachung erfolgt nach evidenzbasierten wissenschaftlichen Methoden
5.3.1. organisatorisch als vermittelnde Instanz zwischen Journalismus, Wissenschaft und Exekutive
5.4. Angestelltenverhältnisse mit lebenslangen Transparenzpflichten
5.4.1. Ausbildung nur über den 2. Bildungsweg nach mindestens fünfjähriger Berufserfahrung
5.4.1.1. Auswahl durch Vorschlags- statt Bewerbungssystem
5.4.2. mindestens fünfjähriges Berufsverbot beim (Zurück-)Wechseln in den kontrollierten Bereich
fundamentale Steuerreform mit Reform des Finanzsystems:
6. Einführung von produktgruppenbezogenen Verbrauchsteuern
6.1. Festsetzung der Verbrauchsteuern durch die Antibürokraiebehörde nach ökosozialen Kriterien
6.1.1. Befreiung oder sogar negative Steuern für ökosozial wertvolle Produkte (z.B. Cradle to Cradle)
6.1.2. erhöhte Steuern auf Werbung wären weitgehend äquivalent zu einer Digitalsteuer
6.2. Abschaffung der Umsatzsteuer
6.2.1. als Ersatz in Ausnahmefällen Verrechnung oder Erstattung von Verbrauchsteuern
7. Einführung einer Transaktionssteuer
7.1. Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer
8. Abbau der Staatsschulden mittels Lastenausgleichsgesetz (vergleichbar Zwangshypothek)
8.1. Abschaffung der Vermögenssteuer
9. Einführung einer Bailout-Steuer zur schrittweisen Einführung von Vollgeld
fundamentale Welthandelsreform mit Reform des Sicherheitssystems:
10. Schaffung eines ökosozial stufenweise integrierten Handelsraumes auf der Basis des EU-Binnenmarktes
10.1. stufenweise erweiterte Konversionsfonds
10.1.1. Kopplung an Auflagen ans Steuer-, Verwaltungs- und Rechtssystem
10.2. stufenweise erweiterte Zölle
10.2.1. Kopplung an ökosoziale Bilanzen (vergleichbar Klimaklub)
10.3. Pflicht zu stufenweisen weitreichenden Wirtschaftsblockaden im Beistandsfall
10.3.1. stufenweise Desintegration des Welthandels zwischen Innen und Außen
10.4. stufenweise Niederlassungsfreizügigkeit
10.5. Beibehaltung weitgehender kultureller Eigenständigkeit
(antinarzisstische Psychiatrierevolution:)
A1. Anerkennung der Diagnose "kummulative traumatische Belastungsstörung" (Mobbingsyndrom)
A1.1. Ächtung von Gaslighting in der Therapie
A2. Anerkennung der Diagnosen "Psychopathie" und "Soziopathie"
(fundamentale Hochschulreform:)
A3. weisere Strukturierung der Fachbereiche
A3.1. dominante Rolle der Philosophie bei der Organisation der Zusammenarbeit der Wissenschaften
A3.2. Unterordnung der Wirtschaftswissenschaften unter die Soziologie
A3.3. Unterordnung der Rechtswissenschaften unter die Soziologie
Bei diesem 10-Punkte-Plan handelt es sich um Maximalforderungen. Die einzelnen Punkte auch in abgeschwächter Form sollten auch unabhängig voneinander wirksam sein, auch wenn dabei Synergien verloren gehen können. Sämtliche Reformen sollten somit im Sinne der Stückwerk-Technik von Karl Popper schrittweise kontrolliert durchführbar sein. Die Gesamtkomplexität der Forderungen ist zwar geringer als die vergleichbarer Konzepte, jedoch die basale Komplexität liegt weit oberhalb aller mir bekannten Überlegungen. Die Bereitschaft eine höhere basale Komplexität in Kauf zu nehmen hat in den letzten Jahrzehnten zwar zugenommen. Prognostiziert man diese Entwicklung linear fort ist das Ganze aber eher ein Programm für's 22. Jahrhundert als für's 21.. Große Veränderungen brauchen immer einen Bewusstseinswandel, um dauerhaft und erfolgreich sein zu können. Insbesondere erfordert ein gleichzeitiges Vorgehen gegen autoritäre Strukturen auf der einen Seite und Mobbing auf der anderen ein erheblich höheres Niveau an Mündigkeit. Man könnte noch über die Reform weiterer Systeme nachdenken, für eine zukunftsfähige Gesellschaft scheint es mir erst einmal erforderlich die selbstzerstörerische Destruktivität in den Griff zu bekommen.
Wenn man jetzt die Diskussionen im und über den Club of Rom und die "Die Grenzen des Wachstums" betrachtet, dann kann der 10-Punkte-Plan nur die Basis für zukünftige Lösungen sein. Viele relevanten Fragen sind noch nicht beantwortet. Die drei großen Problembereiche sind Klimaschutz, Artenschutz und Seuchenschutz (Infektionsschutz, Delinquenzprävention, Krisenprävention). Die wichtigsten Stellgrößen sind Bevölkerungswachstum, Ressourcenverbrauch, Umweltverschmutzung und Wohlstandsverteilung (Vermögensverteilung, Einkommensverteilung). Die Wohlstandsverteilung fehlt in den Simulationen der World3-Modelle des Club of Rom vollständig. Artenschutz und Seuchenschutz spielen nur indirekt eine Rolle. Vielleicht hätten mehr Sozialwissenschaftler an den Ausarbeitungen beteiligt werden sollen. Ein häufig anzutreffendes Missverständnis ist, die Voraussagen des Club of Roms als etwas umfangreichere Voraussagen von Wirtschaftswissenschaftlern zu betrachten. Vielmehr handelt es sich um die Modellierung und Simulation hochdynamischer Systeme vergleichbar den Klimamodellen des IPCC, jedoch ohne eine auch nur annähernd vergleichbar solide wissenschaftliche Basis. Die Simulationen könnten als Vorläufer einer Kollapsologie betrachtet werden.
Die Diagnose Mobbingsyndrom ist von allen psychiatrischen Diagnosen wahrscheinlich die unbequemste für die Psychiatrie selbst. Dieses ist jedoch kein valider Grund die Diagnosestellung zu verweigern. Ebenso wäre die Strafbarkeit von Mobbing extrem unbequem für das aktuelle autoritäre Strafrecht. Ähnlich wie bei der Reform des Sexualstrafrechts 2016 würde die Notwendigkeit für tiefgreifendere Änderungen in Richtung ausgleichender Konfliktschlichtungen sichtbar werden. Die Beweisbarkeit von Mobbing ist tendenziell sogar noch schlechter, und Mobbing ist auch immer ein Indiz für gravierende Persönlichkeitsdefizite bei Tätern und Opfern, da Mobber Opfer bevorzugen, die sich nicht wehren. Die langfristigen Beeinträchtigungen und Schädigungen Betroffener stehen denen anerkannter Straftaten jedoch in nichts nach. Im Kern läuft es wohl auf Instanzen für Konfliktschlichtungen hinaus, die über bestehende Vereine hinaus neben Betriebsräten und Gewerkschaften alle gesellschaftlichen Bereiche umfassen. Insgesamt geht es somit um eine Justiz, die die Opfer stärker berücksichtigt. Für die Beurteilung der Strafbarkeit gibt es neben Dauer und Intensität des Mobbings noch das Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Da diese Beeinträchtigungen kummulativ häufig das Ergebnis mehrerer Mobbingfälle sind, ist es schwierig danach ein mögliches Strafmaß festzulegen. Gerade bei Mobbing muss der Schwerpunkt auf der Prävention liegen. Andererseits fehlt ohne die Strafbarkeit die Möglichkeit insbesondere schwere oder lang andauernde Fälle zu sanktionieren. Gerade bei verstecktem Mobbing wird meist sorgfältig darauf geachtet darüber hinaus keine Straftatbestände zu erfüllen. Gerade deshalb wäre bereits eine restriktive Strafbarkeit von Mobbing ein game changer. Im Bereich Konfliktschlichtung gibt es bereits eine Reihe erfolgreicher Projekte , die jedoch alle mit institutionellen Hürden zu kämpfen haben.
Inkompetente Führungspersönlichkeiten haben ebenso wie korrupte die Tendenz ihnen ähnliche Mitarbeiter anzustellen und zu befördern, da diese ihnen weniger gefährlich werden können. Die sich daraus ergebenden Inkompetenzkartelle und Inkompetenzspiralen führen regelmäßig zum Konkurs ganzer Firmen. Da derartige Bereinigungen in sozialistischen Planwirtschaften und innerhalb großer hierarchischer Verwaltungen schwer umsetzbar sind, sind diese tendenziell sehr ineffektiv. (In der DDR galt insbesondere zu ihrem Ende hin in vielen Bereichen die Empfehlung: 'Stelle dich gut mit den Dummen. Morgen könnten sie deine Vorgesetzten sein.') Durch die Digitalisierung und Teilprivatisierung der Verwaltung sollte mittel- bis langfristig der Finanzbedarf für sie erheblich gesenkt werden können. Ebenfalls sollte sich durch zielgerichtete (gegebenenfalls negative) Verbrauchssteuern der bestehende undurchdringliche Dschungel aus Fördertöpfen und Subventionen erheblich vereinfachen lassen. Ein Systemwechsel könnte auch schrittweise erfolgen, indem z.B. in einem ersten Schritt alle Waren, für die bereits eine Verbrauchsteuer erhoben wird, von der Umsatzsteuer befreit werden. Die Verbrauchsteuern werden im Gegenzug aufkommensneutral angehoben. Im Ergebnis würde dieses zu einem einfacheren Steuersystem und einer dramatischen Entflechtung verschachtelter Firmenkonstruktionen führen, bedingt durch kürzere Wertschöpfungsketten, welche darüber hinaus die Beurteilung ökosozialer Fußabdrücke erleichtern würden. Die Schaffung einer Antibürokraiebehörde würde einen beträchtlichen Verzicht auf Machtoptionen für die bestehende Politik bedeuten, so dass derartige Reformen kaum ohne entsprechenden politischen Druck vorstellbar sind. Natürlich würde die Politik weiterhin die groben Richtlinien gegenüber dieser Behörde festlegen können, so dass Entwicklungen in Richtung eines sekularen Wächterrates oder eines orwellschen Wahrheitsministeriums unwahrscheinlich sind, doch die Möglichkeit einzelne Wahlgeschenke zu verteilen wäre erheblich eingeschränkt. Die einstige Übergabe der direkten Kontrolle über die Geldpolitik an politisch unabhängige Zentralbanken, könnte hierfür als erfolgreiche Blaupause dienen. Aktuell ist der Gesetzgeber dabei zu versuchen, mit einer langen Liste hochkomplexer Gesetze viele gesellschaftliche Bereiche tiefgreifend zu kontrollieren. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Lieferkettengesetz, Antidiskriminierungsgesetz, Whistleblower-Schutzgesetz, und weitere sind dabei Verwaltungsaufwände und Rechtsunsicherheit immer weiter zu vergrößern. Eine Antibürokratiebehörde könnte viele dieser Aufgaben übersichtlich zusammenführen und somit die Verwaltung vereinfachen. Insbesondere mit dem Antidiskriminierungsgesetz und dem Whistleblower-Schutzgesetz scheint auch versucht zu werden, Mobbing zu bekämpfen. Aufwand und Nutzen stehen dabei jedoch in keinem guten Verhältnis.
Ich begrüße ausdrücklich die Forderung nach Einberufung eines europäischen Verfassungskonvents für neue Grundrechte in Europa . Artikel 1, 2 und 4 empfinde ich aber in ihrer jetzigen Form als juristokratische Anmaßungen, die mehr Probleme schaffen würden, als sie lösen. Artikel 2 besitzt eine paradoxe Struktur. Ein Verhindern der Ausforschung von Menschen würde nur über die Ausforschung von Menschen umsetzbar sein. Darüber hinaus benötigen wir aus meiner Sicht für den entstehenden Plattformkapitalismus ein erweitertes Kartellrecht.
Meine Vorschläge wären:
- Menschenwürde
Jede Form von Gewalt ist ein Angriff auf die Menschenwürde. Jedes Gesetz und jede Verordnung ist deshalb auf seine gewaltpräventive bzw. gewaltverstärkende Wirkung zu prüfen. - Wahrheit
Jeder Mensch hat ein Recht darauf dass Amtsträger entsprechend ihrer Machtbefugnisse auf ihre moralische Integrität geprüft werden. (siehe Punkt 5) - Digitale Selbstbestimmung
Der Handel mit personenbezogenen Daten verletzt die Menschenwürde und ist deshalb verboten. - Plattformkapitalismus
Monopole handelbarer Daten von nicht gemeinnützigen Unternehmen werden bekämpft, notfalls werden derartige Monopole zerschlagen.
Punkt 5.2.2. ist von allen der vielleicht schwierigste. Es wird immer betont, wie extrem wichtig die Unabhängigkeit der Gerichte ist, und wie wichtig es ist, dass sich auch die Exekutive an die Gesetze halten muss. In unserem aktuellen System in dem autoritäre Herrschaftslogiken nach wie vor demokratisch partizipative Logiken dominieren gibt es daraus folgend keine strikte Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive. Dadurch sind die Parlamente nur eingeschränkt in der Lage, die Regierung zu kontrollieren. Da es auch keine Antibürokratiebehörde gibt, sind möglichst unabhängige und mächtige Gerichte wichtig, bei denen als Gegengewicht ebenfall autoritäre Herrschaftslogiken dominieren müssen. Eine stärker partizipative Rechtsprechung setzt eine andere Judikative und ein erheblich höheres Niveau an Mündigkeit vorraus. Die Europäische Union wird nur dann eine Zukunft haben, wenn sie und ihre Mitgliedsstaaten die sich ständig weiter verschärfende juristokratische Krise überwinden. Der wichtigste Schritt für eine zukunftsfähige Rechtsprechung wird eine neue Synthese aus den bestehenden Rechtstraditionen sein müssen. Aktuell bestehen vier relativ eigenständige europäische Rechtskreise innerhalb der EU. Es muss gelingen diese zu vereinen und gleichzeitig weiterzuentwickeln. Ausgehend vom britischen Common Law mit seinem rule of law könnte dieses mit Hilfe der Systematik des deutschen Rechts mit seiner Idee eines Rechtsstaat entrümpelt werden, also eine Kombination aus bottom-up development und top-down refinement. Aus dem nordischen Recht sollte die Orientierung an Verständlichkeit und Einfachheit übernommen werden. Wir benötigen eine weniger autoritäre Praxis in der Staatsführung und der Rechtsprechung aber vor allem auch, um China und die anderen aufstrebenden asiatischen Gesellschaften von den Vorzügen demokratisch partizipativer Systeme überzeugen zu können. Unsere aktuellen Systeme sind dafür zu autoritär, zu ressourcenhungrig und zu krisenanfällig.